Ausbildung - Leistungsnachweise
Leistungsnachweise
Im Verlauf der Ausbildung sind drei Leistungsnachweise zu erbringen, die die Ausprägung wesentlicher Kompetenzen feststellen.
Die Art der Leistungsnachweise und der Umfang der Teilleistungen werden durch das Seminar im Rahmen dieser Vereinbarung festgelegt.
Für die Leistungsnachweise gilt der Grundsatz der Vergleichbarkeit.
Leistungsnachweise können erbracht werden durch:
- Leistungen (schriftlich, mündlich, praktisch) unter Klausurbedingungen.
- Leistungen (schriftlich, mündlich, praktisch) aus dem Verlauf der Ausbildung, die teilweise oder ganz außerhalb von Seminarveranstaltungen entstehen, mit einer Versicherung, dass diese selbstständig erbracht, nur die angegebenen Hilfsmittel benutzt und bei schriftlichen Arbeiten zusätzlich alle Stellen, die dem Wortlaut oder dem Sinn nach anderen Werken entnommen sind, durch Angabe der Quellen als Entlehnungen kenntlich gemacht wurden. Entlehnungen aus dem Internet sind durch einen datierten Ausdruck der ersten Seite zu belegen. Auf Verlangen ist eine elektronische Fassung aller Entlehnungen aus dem Internet nachzureichen.
- Leistungen (schriftlich, mündlich, praktisch) aus der Projektarbeit einer Gruppe, soferndie Teile der Gesamtleistung einzelnen Personen zugeordnet werden können. Die Versicherung (s.o.) gilt entsprechend.
Download: Weitere Informationen zu den Leistungsnachweisen erhalten Sie hier (PDF, 67KB)